Hautkrebs-Screening

Beide Ärzte unserer Praxis haben sich entsprechend weitergebildet und sich von der kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen zur Durchführung des Hautkrebs-Screening zugelassen. Für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten alle 2 Jahre. Einige Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für Patient*innen unter 35 Jahre – bitte erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse.

Beim Hautkrebsscreening wird die Haut des gesamten Körpers auf gut- und bösartige Veränderungen untersucht. Sollte sich dabei ein auffälliger Befund ergeben, erfolgt die Überweisung zum Dermatologen oder zum Chirurgen zur Exzision und weiteren pathologischen Untersuchung der Hautveränderungen.

Personen mit einer hohen Gefahr für bösartigen Hautkrebs (sogenanntes malignes Melanom), z.B. bei sehr hellem Hauttyp oder einer hohen UV-Strahlen-Belastung empfehlen wir, das Hautkrebsscreening jährlich, das heißt jedes 2. Jahr als sogenannte IGeL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) wahrzunehmen. Dies hilft dabei, in der Zwischenzeit auftretende Veränderungen rechtzeitig festzustellen.

Aus den unterschiedlichen Intervallen der Check-up-Untersuchung sowie des Hautkrebsscreenings ergibt sich, dass diese Untersuchungen nicht immer kombiniert erfolgen können.