Vorsorgeuntersuchungen
Jeder gesetzlich versicherte Patient ab 35 Jahren hat alle 3 Jahre Anspruch auf eine Check-up-Untersuchung. Auch vor dem 35. Lebensjahr wird diese Untersuchung einmalig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Zum Check-up gehört die Blutdruckmessung, die Bestimmung des BMI (body mass index), eine körperliche Untersuchung (u.a. Abhören von Herz und Lunge, Abtasten des Bauches) sowie die Kontrolle bestimmter Laborparameter (Blutfettwerte, Blutzucker) sowie ein Urin-Streifen-Test zur Bestimmung des Gehaltes an Eiweiß, Glukose sowie roten und weißen Blutkörperchen. Einmalig im Leben ist neuerdings die Testung auf eine Hepatitis B- und Hepatitis C-Infektion im Rahmen des Check-up auf Kosten der Krankenkasse möglich.
Eine Lungenfunktionstestung hilft dabei, Lungenerkrankungen wie z.B. eine COPD (chronische Bronchitis) festzustellen und eine adäquate Therapie einzuleiten.
Wir führen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung außerdem standardmäßig eine Ultraschalluntersuchung der Bauchorgane und -gefäße durch. Dies hilft dabei, schwerwiegende aber bislang unerkannte Erkrankungen frühzeitig zu diagnostizieren, z.B. ein Bauchaortenaneurysma oder bösartige Raumforderungen.
Fester Bestandteil jeder Vorsorgeuntersuchung bei uns ist außerdem ein Impf-Check. Bitte denken Sie an Ihren Impfpass, damit wir feststellen können, ob sie laut Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes bislang alle empfohlenen Impfungen erhalten haben. Wir haben alle gängigen Impfstoffe vor Ort, sodass eine Auffrischung des Impfschutzes jederzeit unkompliziert möglich ist.
Die erhobenen Befunde werden in einem ausführlichen Gespräch dem/der Patient*in erörtert und bei auffälligen Befunden entsprechende Empfehlungen ausgesprochen.
Sollten sich aus der Vorsorgeuntersuchung auffällige Befunde ergeben, kann direkt in unserer Praxis je nach Befund z.B. ein Langzeit-EKG und eine Langzeit-Blutdruckmessung durchgeführt oder eine weitergehende Labordiagnostik veranlasst werden.
Die Check-up-Untersuchung wird durch die Krankenkassen erst nach Ablauf von 3 Jahren erneut bezahlt. Sollten in der Zwischenzeit Beschwerden auftreten, die mittels einer der o.g. Untersuchungen abgeklärt werden müssen, werden diese natürlich auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung von uns durchgeführt. Ein erneuter Check-up ohne spezielle Beschwerden vor Ablauf von 3 Jahren („Intervall-Check“) ist als IGeL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) möglich.
Darüber hinaus raten wir allen Patient*innen zur Wahrnehmung von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen.